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Das große Fiasko: Rat stimmt für NGT-Deregulierung

  • Autorenbild: BiO ReporterIn
    BiO ReporterIn
  • 19. März
  • 3 Min. Lesezeit

Überraschend und unerwartet hat die polnische EU-Ratspräsidentschaft die Entscheidung über den anstehenden Kommissionsvorschlag durchgesetzt und den Weg für die Triloge geebnet. Um die Abstimmung des Rates mit emotional zu kommentieren: Es ist eine große Katastrophe und kommt nur der Biotech-, Pestizid- und Agrarindustrie zugute. Der Standpunkt des Rates versäumt es, Züchter, Landwirte und die Lebensmittelbranche der EU zu schützen, kommentiert IFOAM EU. Jetzt muss das Parlament in den Trilogen für Patente und Rückverfolgbarkeit eintreten.

Das EU-Parlament muss in den Trilogen seine Position beibehalten und die durchgehende Kennzeichnung von NGT im neuen Gentechnikgesetz veranker.


Der polnische Vorschlag, wie die aktuellen Regeln für gentechnisch veränderte Pflanzen in Zukunft aufgeweicht werden könnten, hat am 14. März, in einer Sitzung von COREPER, die notwendige qualifizierte Mehrheit unter den 27 EU-Mitgliedstaaten erhalten, wie die polnische Ratspräsidentschaft mitteilte. Belgien hat jedoch Vorbehalte geäußert und auch Deutschland fordert Nachbesserungen. Dem Vernehmen nach sollen Ende April Gespräche mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission beginnen, um im Trilog einen Kompromiss zwischen den drei unterschiedlichen Verordnungsentwürfen zu finden. Dies berichtet der Online-Dienst „keine Gentechnik“.

Die Position, auf die sich eine qualifizierte Mehrheit während der Sitzung des COREPER geeinigt hat, bedroht europäische Züchter, Landwirte und die Lebensmittelindustrie. Der Text schützt weder europäische Züchter und Landwirte vor Patentansprüchen, noch gibt er der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie alle notwendigen Mittel an die Hand, um ihre unternehmerische Freiheit zu wahren.

"Die Position des Rates ist ein eindrucksvoller Beweis für den anhaltenden Druck, so schnell wie möglich und um jeden Preis eine Einigung über den NGT-Vorschlag zu erzwingen. Aber ‚die Kosten‘ werden immens sein und größtenteils vom europäischen Lebensmittel- und Landwirtschaftssektor, den Züchtern, der Umwelt und den Bürgern getragen werden. Die Position des Rates verfehlt das Ziel, den europäischen Züchtungssektor vor der Bedrohung durch den Patentschutz zu schützen, obwohl es zuvor eine breite und ermutigende politische Unterstützung für eine substanzielle Lösung in dieser entscheidenden Frage gab. Zur Sicherung der Ernährungssouveränität und Gewährleistung der Integrität der ökologischen und konventionellen gentechnikfreien Lebensmittelproduktion hat der Rat die Möglichkeit nationaler Verbote von NGTs der Kategorie 2 integriert. Trotz der guten Absicht, das Recht auf nationale Koexistenzmaßnahmen für alle NGTs einzuführen, sind die entsprechenden Änderungen im Text nicht praktikabel, da sie nicht in einem Rechtsartikel wiedergegeben sind und die Last auf die Bio-Betreiber verlagern, indem sie auf die Bio-Verordnung verweisen. Darüber hinaus ist ein vollständiges Rückverfolgbarkeitssystem für die Lieferkette erforderlich, damit die Marktteilnehmer die volle Wahlfreiheit haben – ein einfaches Saatgutetikett reicht nicht aus.“ Jan Plagge, Präsident von IFOAM Organics Europe.

Die Triloge als letzte Chance

„Das Europäische Parlament hat zu Recht beschlossen, die Rückverfolgbarkeit in seinen Standpunkt aufzunehmen. Zusammen mit den Absichten des Rates, nationale Koexistenzmaßnahmen für alle NGT einzuführen, sind die Triloge die letzte Chance, einen Text zu erreichen, der Mindestschutzmaßnahmen für die Wahlfreiheit von Landwirten und Erzeugern schaffen könnte“, betonte Plagge.

Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands BÖLW, bezeichnet den Entscheidungstag als ‚schwarzen Tag für die Wachstumsbranche Bio‘. Die mehrheitliche Entscheidung der EU-Staaten drohe die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in große Bedrängnis zu bringen. „Weder die Frage der Haftung bei unbeabsichtigter Kontamination mit NGT, noch Vorschriften für eine echte Koexistenz des Anbaus mit und ohne neue Gentechnik sind bisher geklärt – ganz abgesehen von der Patentierung von Saatgut und Pflanzen“, sagte Andres.

Der europäische Verband der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft, ENGA, nannte die Position des Rates „höchst enttäuschend“. Ohne Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für die Mehrheit der NGT-Pflanzen würden der Lebensmittelsektor und die Verbraucher nicht wissen, ob NGTs in ihren Wertschöpfungsketten oder auf ihren Tellern sind. Aus Sicht von ENGA hat der Rat damit das im Vertrag der Europäischen Union verankerte Recht der Verbraucher:innen auf Information aufgegeben. Der Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) erinnerte an sein im Januar 2025 vorgestelltes Rechtsgutachten, wonach die Deregulierung von NGT „gravierende Auswirkungen und Risiken für den gesamten Lebensmittelsektor“ mit sich bringe.


Zusammenstellung verschiedener Artikel und Pressemeldungen:

IFOAM Organics Europe, www.keine-gentechnik.de , BÖLW, Verband Lebensmittel ohne Gentechnik

 
 
 

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