Gründe gibt es genug. Bereits im Juli als die Pläne der EU-Kommission für eine Deregulierung der Gentechnikgesetzgebung öffentlich wurden, war die Empörung und Zurückweisung der Pläne groß. Eine breite Front, von Konsumenten, Erzeugern, Herstellern, dem Handel und nicht zuletzt Pflanzenzüchtern, lehnt die Anwendung der sogenannten neuen Genomischen Techniken (NGTs), kurz Neue Gentechnik wie der Genschwere CRISPR ab. Aus guten Gründen wie der Verletzung des Vorsorgeprinzips und der Wahlfreiheit, das Umgehen der Risikoprüfung sowie gravierende, negative Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ökosysteme. Widerstand kommt nicht nur von der Bio-Branche, sondern von der gesamten Ernährungswirtschaft, die ein starkes Interesse hat, weiterhin gentechnikfreie Lebensmittel anbieten zu können. Hinweis: Veranstaltung auf der Anuga in Köln am 10.10.2023.
Die Infografik @VLOG zeigt was Verbraucher erwarten und wie deutlich die Ablehnung gegenüber alter wie neuer Gentechnik ist.
Rechtsgutachten: Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit in Gefahr
Ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt auf, wie der von der EU-Kommission vorgelegte Deregulierungsvorschlag sogenannter ‚Neuer Genomischer Techniken (NGTs‘) das Vorsorgeprinzip verletzt. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, verantwortlich für die parlamentarische Arbeit zu dem Deregulierungsvorschlag, kommentiert:
„Das Rechtsgutachten über den Deregulierungsvorschlag für Neue Gentechnik der EU-Kommission zeigt klipp und klar: Hier wird das Vorsorgeprinzip offensichtlich mit Füßen getreten. Die möglichen Auswirkungen der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in empfindliche Ökosysteme werden ignoriert, VerbraucherInnen soll die Möglichkeit genommen werden, selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch verändertes Essen zu sich nehmen wollen oder nicht.“ Martin Häusling
Das Rechtsgutachten zeige außerdem, dass die Herausnahme der Neuen Gentechnik aus dem EU-Gentechnikrecht nicht wissenschaftlich begründet ist: Weder durch geringere Risiken noch durch einen größeren Nutzen von NGT-Pflanzen für die Allgemeinheit im Vergleich zu sonstigen GVO, so Häusling. „Der Gesetzesvorschlag nimmt in Kauf, dass sich NGT-Pflanzen, die sich im Nachhinein als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen können, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie später nicht mehr rückholbar sind. Diese Ausnahmeregelungen sollen ausgerechnet für die neuesten genomischen Techniken gelten, über deren mögliche schädliche Auswirkungen noch keine Erfahrungen vorliegen.“Das Rechtsgutachten folgert: „Sollte der Unionsgesetzgeber die Verordnung aber so beschließen, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat, würde er aufgrund der dargestellten Widersprüche einen offensichtlichen Beurteilungsfehler machen und die Grenzen seines Regelungsspielraums überschreiten“.
Gegen Verbraucherwunsch - im Interesse der Agrarindustrie
Der von der Agrarindustrie propagierte und von der EU-Kommission aufgegriffene Deregulierungsvorschlag besteht im Wesentlichen darin, dass Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse aus der aktuellen Gentechnikgesetzgebung herausgenommen werden, wenn sie mit dem Werkzeug der Neuen Gentechnik, wie Crispr Cas, erzeugt wurden. Diese Pflanzen und ihre Erzeugnisse müssten dann vor ihrer Zulassung auf dem Markt keine Risikoprüfung mehr durchlaufen und nicht als Gentechnik gekennzeichnet werden. Das betrifft mehr als 90 Prozent aller Anwendungen der Neuen Gentechnik, erläutert Martin Häusling (Foto). Er kommentiert: „Begründet wird dieses beschleunigte und für die Hersteller von Gentechnik-Sorten wesentlich günstigere Verfahren durch eine künstlich kreierte Gleichwertigkeit der gentechnisch erzeugten Sorten der sogenannten Kategorie 1 mit Pflanzen, die durch herkömmliche Züchtungstechniken hätten erzeugt werden können. Zudem dichtet die EU-Kommission diesen Gentechnikpflanzen das Prädikat ‚nachhaltig‘ an und behauptet, dass man bei ihrem Anbau weniger Pestizide bräuchte als beim Anbau anderer Pflanzen und sie zudem beim Kampf gegen den Klimawandel nützlich sein könnten, z.B. durch dürreresistente Sorten. Doch gibt es wissenschaftlichen Belege dafür seitens Agrarindustrie und EU-Kommission? Leider Fehlanzeige!“
Häuslings Fazit ist klar: „Auch Neue Gentechnik ist Gentechnik und muss im EU-Gentechnikrecht geregelt bleiben. Ohne Schlupflöcher, ohne Ausnahmen und ohne Wenn und Aber! Denn Vorsorge ist besser als Nachsorge, die Auswirkungen der unkontrollierten Verbreitung von Gentechnik-Pflanzen wären absolut fahrlässig. Die damit verbundenen Risiken sind den propagierten Nutzen - der nach wie vor nur Wunschdenken ist - nicht wert.“ M. Häusling
Verbraucher:innen wollen sich nicht täuschen lassen
Auch der Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik VLOG setzt sich für eine vollständige gesetzliche Kennzeichnungspflicht für alle Gentechnik-Lebensmittel ein. `Ohne GenTechnik` soll auch ohne Neue Gentechnik sein, das fordert der VLOG und hat dazu eine Verbraucherumfrage in Auftrag gegeben: 81 Prozent derjenigen, die das „Ohne GenTechnik“-Siegel kennen, erwarten, dass es auch neue Gentechnik wie CRISPR ausschließt. Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte 1.162 Personen, ob sie von einem damit ausgezeichneten Produkt erwarten, dass es auch frei von Bestandteilen aus neuartigen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR ist. Insgesamt 81 Prozent der Befragten antworteten darauf mit Ja. 70 Prozent sogar klar entschieden mit „ja, auf jeden Fall“, 11 Prozent mit „eher ja“. Nur 9 Prozent haben diese Erwartung nicht (6 Prozent „auf keinen Fall“, 3 Prozent „eher nein“), 10 Prozent sind unentschieden. Zuvor hatte Foodwatch Verbraucher befragt. Ergebnis: Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen spricht sich dafür aus, dass mithilfe „neuer“ Gentechnik hergestellte Lebensmittel geprüft und gekennzeichnet werden müssen. Ein deutliches Signal an Bundesminister Cem Özdemir, sich in Brüssel für eine lückenlose Gentechnik-Kennzeichnung einzusetzen, erklärt Foodwatch.
„Die Bürger:innen wollen wissen, was sie essen: Eine überwältigende Mehrheit sagt klar Nein zu Gentechnik ohne Kennzeichnung und Sicherheitsprüfung. Cem Özdemir darf sich nicht den Interessen der Agrarlobby beugen, sondern muss sich in Brüssel für Umwelt- und Verbraucherschutz starkmachen!“ Manuel Wiemann/ Foodwatch
96% der Befragten sprachen sich für eine Sicherheitsüberprüfung von Pflanzen aus, die mit neuen Verfahren gentechnisch verändert wurden. 92% sind der Meinung, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen - unabhängig davon, ob neue Verfahren oder klassische Gentechnik angewendet wurde. https://www.foodwatch.org/de/repraesentative-umfrage-deutliche-mehrheit-befuerwortet-kennzeichnung-und-risikopruefung-von-neuer-gentechnik
„Die Verbraucher:innen wollen sich nicht täuschen lassen. Ihre Erwartungen sind konsequent und klar: ‚Ohne Gentechnik‘ soll auch keine neue Gentechnik enthalten, trotz aller Versuche von EU-Kommission und Gentechnik-Herstellern, neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR aus der Regulierung auszunehmen und sie den Verbraucher:innen ungekennzeichnet unterzujubeln“, kommentiert VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting (Foto). „Wenn die EU-Kommission mit ihrem Plan durchkommt, wäre bei vielen Lebensmitteln ohne das Siegel unklar, ob sie Gentechnik enthalten. Für Hersteller und Handel im „Ohne Gentechnik“- und Bio-Sektor wäre es ohne gesetzliche Kennzeichnungspflicht eine enorme Herausforderung und mit hohen Kosten verbunden, die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte weiter zu gewährleisten“, so Hissting.
Anuga-Termin von VLOG und AöL zu Gentechnik-Kennzeichnung
Am 10. Oktober um 11:00 lädt der VLOG zu diesem Thema gemeinsam mit der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) zur Anuga-Veranstaltung „Vollständige Gentechnik-Kennzeichnung erhalten zum Nutzen von Verbraucher:innen und Lebensmittelwirtschaft“ mit Vertreter:innen von Unternehmen und Presse ein ins Congress-Centrum Ost der Koelnmesse, Konferenzraum 1-2.
Comments