top of page

NGT-Deregulierung: Konzerninteressen vor Bürgerwillen

  • Autorenbild: BiO ReporterIn
    BiO ReporterIn
  • 17. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Das Europäische Parlament hat mit einer Mehrheit der konservativen und rechten Parteien die neuen Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel und die Patentierung von gen-verändertem Saatgut durchgewinkt. Alle guten Argumente, Petitionen, offene Briefe, juristische Gutachten, Unterschriften, Anruf-Aktionen und aller Protest blieb von den Europa-Parlamentarier offenbar ungehört. Die von der neuen Gesetzgebung Betroffenen wollen jedoch nicht aufgeben. Siegel werden für die Gentechnik-Freiheit in Zukunft noch wichtiger, Die Bio-und Ohne-Gentechnik-Branche werden auch künftig ohne Gentechnik produzieren.


Leider konnte auch der Last-Minute-Protest gegen die Deregulierung am 16.Juni in Straßburg vor dem EU-Parlament die Mehrheit der EU-Abgeordneten nicht umstimmen. Foto: Rapunzel
Leider konnte auch der Last-Minute-Protest gegen die Deregulierung am 16.Juni in Straßburg vor dem EU-Parlament die Mehrheit der EU-Abgeordneten nicht umstimmen. Foto: Rapunzel

Schwarzer Tag für Europas Bauern, Lebensmittelbranche und Verbraucher

Entäuscht und kritisch äußerten sich viele beteiligte Organisationen und Gegner der Deregulierung: ENGA-Generalsekretärin Heike Moldenhauer kritisiert den Beschluss des Europäischen Parlaments zur Deregulierung neuer Gentechnik (NGT) scharf:

„Das Europäische Parlament hat sich auf die Seite der Biotech-Industrie gestellt – und den Lebensmittelsektor, mittelständische Züchter und Landwirte sowie die Verbraucher im Stich gelassen. Es hat die Gelegenheit verpasst, zum Wohle des Lebensmittelsektors und der Verbraucher abzustimmen, und hat deren Recht, zu erfahren, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist, in unverantwortlicher Weise missachtet. Das Parlament hat es zudem versäumt, wirksame Vorschriften gegen die Patentierung von Pflanzen und Produkten, die aus neuen GVO gewonnen werden, zu erlassen.“

Trotz wiederholter Forderungen seitens des Lebensmittelsektors sei es den Europaabgeordneten nicht gelungen, wesentliche Schutzmaßnahmen zu sichern: Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Nachweismethoden für alle neuen GVO sowie wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Patenten auf neue GVO zum Nachteil kleiner Züchter, Landwirte und Lebensmittelunternehmen, resümiert Moldenhauer.


Bio-Branche bleibt gentechnikfrei

Die Bio-Bewegung bekräftigt durch ihre europäische Vertreterin, den Bio-Dachverband IFOAM EU, ihr Engagement für die Produktion von Lebensmitteln ohne NGTs und warnt, dass zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der europäischen Saatgutsouveränität erforderlich sind.

Die nun in der letzten Instanz (EU-Parlament) angenommene Gesetzesvorschlag der EU-Kommission stelle einen enormen Rückschritt für die biologische Sicherheit, die Transparenz und die Wahlfreiheit dar, doch habe die Mobilisierung der Bio-Bewegung wichtige Schutzmaßnahmen gesichert, heißt es vonseiten IFOAMs. NGTs bleiben in der ökologischen/biologischen Produktion verboten, Saatgutpartien, die NGTs enthalten, müssen gekennzeichnet werden, sodass Landwirte die notwendigen Mindestinformationen erhalten, um den Anbau von NGT-Pflanzen zu vermeiden.


Patentfrage bleibt ungelöst

Die Frage der Patente auf Merkmale und Gensequenzen, die den Zugang zu genetischen Ressourcen einschränken, Innovationen hemmen, Abhängigkeiten verstärken und zu einer zunehmenden Marktkonzentration innerhalb des Lebensmittelsystems führen können, wurde nicht geregelt.

„Die Bio-Bewegung bekennt sich weiterhin zur Produktion von Lebensmitteln ohne GVO und ohne NGTs und wird sich auch künftig für systemische und Open-Source-Agroökologie-Innovationen einsetzen, um gesamte Anbausysteme nachhaltiger zu gestalten. Die angeblichen Vorteile von NGTs beruhen auf reiner Spekulation, und wir fordern die politischen Entscheidungsträger nachdrücklich auf, stärker darauf zu achten, wer die Technologien kontrolliert, deren Regulierung sie aufheben wollen, sowie auf die Auswirkungen von Technologien wie NGTs auf die europäische Ernährungssouveränität.“

Jan Plagge, Präsident von IFOAM Organics Europe


Protest in Brüssel Foto: SaveOurSeeds
Protest in Brüssel Foto: SaveOurSeeds

Große Ernüchterung auch beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik VLOG. Geschäftsführer Alexander Hissting kommentiert:

„Es ist enttäuschend, dass die Europaabgeordneten sogar die weitgehende Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel durchgewinkt und nicht einmal ein wirksames Verbot für Saatgut-Patentierungen durchgesetzt haben – anders als das Parlament selbst es noch vor zwei Jahren beschlossen hat. Jetzt müssen und werden die freiwilligen Siegel ,Ohne GenTechnik‘ und Bio diese neue gesetzliche Kennzeichnungslücke schließen. Denn die große Mehrheit der Verbraucher:innen will auch bei ,Neuer‘ Gentechnik (NGT) Klarheit darüber, ob sie bei der Herstellung ihrer Lebensmittel eingesetzt wurde. Wenn bald selbst bei Brot, Bier, Bananen oder Babybrei Gentechnik im Spiel sein könnte, wird eine ‚Ohne Gentechnik‘-Kennzeichnung künftig noch wichtiger“.

Die neuen Regeln machten die ‚Ohne Gentechnik‘-Produktion schwieriger und aufwändiger, aber nicht unmöglich. "Wir werden uns den Herausforderungen stellen und unsere Standards entsprechend anpassen, um auch den Einsatz von NGT weiterhin zuverlässig auszuschließen. Die Verschiebung dieser Lasten von den Gentechnik-Firmen und damit von den Verursachern hin zur Lebensmittelwirtschaft ist unfair und wurde von der Mehrheit der Europaparlamentarier leider weitgehend ignoriert“, so Alexander Hissting. Er fordert gleichzeitig: „Jetzt muss Bundeslandwirtschaftsminister Rainer in Deutschland die nationalen Gentechnik-Regeln in Zusammenarbeit mit ,Ohne Gentechnik‘ und Bio so anpassen, dass sie vor NGT-Verunreinigungen geschützt werden und die hohe Nachfrage nach gentechnikfreien Lebensmitteln weiter erfolgreich bedienen können“. Beide Sektoren zusammen verkauften in Deutschland 2025 Lebensmittel für rund 36 Milliarden Euro.

 

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Wirtschaftsbeteiligten haben zwei Jahre Zeit, sich darauf einzustellen und sie umzusetzen. Bis dahin sind zahlreiche technische und rechtliche Fragen zu klären, etwa zu Koexistenzregeln, Dokumentation, Haftungsfragen und Nachweisverfahren. Die Neuregelung könnte sogar noch einmal komplett rechtlich in Frage gestellt werden, wie bereits mehrere juristische Stellungnahmen und zuletzt ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil in Großbritannien gezeigt haben, heißt es in vom VLOG.


Autorin Karin Heinze

Quellen: ENGA, IFOAM EU, VLOG

 
 
 

Kommentare


bottom of page