Update NGT: Deutsches Bündnis reicht Klage beim Europäischen Gerichtshof ein

Aktualisiert: 22. Sept.
Anfang September hat die Slowakei angekündigt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Verordnung zur Deregulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) zu klagen. Fristgerecht zum 21. September hat nun ein Bündnis deutscher Bio-Unternehmen und -Verbände unter der Koordination der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL eine ausführliche Klageschrift in Luxemburg eingereicht. Gutachter halten eine Klage für aussichtsreich, denn es gibt genügend Punkte die der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs widersprechen, etwa das Entfallen der Risikoprüfung für NGT-Organismen, womit das fest in Europa verankerte Vorsorgeprinzip missachtet wird.

EU wird angeklagt: Ganze Wertschöpfungskette ist vertreten
Mehr als 70 Seiten umfasst die Klageschrift. Für hochproblematisch halten die Unternehmen der Bio- und Ohne-Gentechnik-Branche die neue Gentechnik-Verordnung. Die Auswirkungen auf die gentechnikfreien Wertschöpfungsketten seien weitreichend, sind sich die Kläger einig. Insgesamt acht Unternehmen, darunter die Bingenheimer Saatgut, Dottenfelder Saat, Ernst Rieger von der gleichnamigen Firma für Wildpflanzen und Saatgutmischungen für Naturschutzmaßnahmen und Rapunzel Naturkost als großer Verarbeiter und Hersteller, fühlen sich durch die neue Verordnung existentiell gefährdet. Neben den Unternehmen klagen auch vier Verbände: Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die dieses Bündnis und die Klage federführend organisiert, die Freien Bäcker, der Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten und der Verein Neuland für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. So sind von vom Saatgut bis zur Verarbeitung zentrale Bereiche der Wertschöpfungskette vertreten. Bio-Verbände wie Bioland und Demeter unterstützen die Klage.
In einem Kurzvideo hat AbL verschiedene Statements der klagenden Firmen veröffentlicht.
Angriffspunkte der Klage in Kurzform:
Wissenschaftlich falsche Annahmen zu Gleichwertigkeit von NGT-1 mit konventioneller Züchtung
Abschaffung von vorsorgender Umweltverträglichkeitsprüfung
Fehlende Informations-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen
Fehlende Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen (Standortregister und Abstandsregelungen zum NGT-1-Anbau) sowie Anbauverbotsmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten
Umkehr des Verursacherprinzips: Lasten und Folgekosten werden der Gesellschaft und der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung auferlegt
Patentierung von Pflanzen, Produkten und Eigenschaften beschränkt die Vielfalt der Züchtung und führt zu Monopolisierung des Saatgutmarkts
Erwartungen in NGT-Pflanzen, wie Klimaresilienz und Schädlingsresistenz, sind Spekulationen
Aus den Gründen resultieren die Verletzung von wirtschaftlichen Grundrechten und umweltrechtlichem Primärrecht der EU.
Deregulierung bricht Vorsorgeprinzip, nimmt Wahlfreiheit und gefährdet nachhaltige Wirtschaft
Nach der finalen Entscheidung des EU-Parlaments im Juni bleiben bis zur Umsetzung der Vorordnung zwei Jahre Zeit, bis Juli 2028. Widerstand hat sich formiert: Anfang September erklärte der slovakische Premierminister Robert Fico, gegen die EU-Entscheidung zu klagen. Die Slowakei hatte bereits bei der finalen Abstimmung im EU-Parlament gegen die Deregulierung gestimmt. Gentechnik-kritische Stimmen begrüßen nun die Initiative des deutschen Bündnisses. Gutachter halten eine Klage für aussichtsreich, denn es gibt genügend Punkte die der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs widersprechen, etwa das Entfallen der Risikoprüfung für NGT-Organismen womit das fest in Europa verankerte Vorsorgeprinzip missachtet wird.
BÖLW-Vorständin Tina Andres kommentiert: „Es ist ein Skandal, dass Unternehmen und Verbände erst den Rechtsweg beschreiten müssen, um diese offensichtlich rechtswidrige Verordnung zu stoppen. Wir sind zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter am Europäischen Gericht der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten deutlich machen werden, dass die in der NGT-Verordnung verankerte Ignoranz von Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht toleriert wird.“ Die Abschaffung der Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen der Kategorie NGT 1 und der Verlust der lückenlosen Kennzeichnung von Produkten aus diesen Pflanzen verstoße gegen das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip und gegen das Cartagena Protokoll zur UN-Biodiversitätskonvention, zu dem sich Deutschland und die EU völkerrechtlich verpflichtet haben.
Bio- und Ohne-Gentechnik-Branche sind gewappnet
Die Bio-Branche begrüßt die Klagen, auch weil die Verordnung hohen Aufwand für die Unternehmen mit neuen Kosten sowie neue Bürokratie produziert, zudem auch eine Verunsicherung der Verbraucher. Die deutsche und europäische Bio- sowie Ohne-Gentechnik- Branche werden selbstverständlich weiterhin weder mit NGT noch mit sonstigen Gentechniken arbeiten. Zertifizierte Unternehmen werden auch in Zukunft den Markt mit Lebensmitteln ohne Gentechnik beliefern. In jedem Fall wird in allen Stufen der Wertschöpfung das weiter durch die saubere Trennung in „mit“ und „ohne“ Gentechnik, angefangen beim Saatgut, gewährleistet. Für Verbraucher*Innen bedeutet das Entfallen der Produktkennzeichnung, dass sie beim Einkauf nur noch an „Ohne Gentechnik“- und Bio-Siegeln erkennen können, ob Lebensmittel ohne Gentechnik-Einsatz hergestellt wurden.
Das EU-Parlament macht Weg für neue Gentechnik frei
Noch vor der Sommerpause, am 17. Juni, fiel die finale Entscheidung des Europäischen Parlaments zugunsten der Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT). Die neue Verordnung erlaubt den Einsatz von NGT in der Züchtung ohne Kennzeichnung auf dem Endprodukt, allein auf dem Saatgut soll der Einsatz neuer Gentechnik noch vermerkt sein. Scharfe Kritik, schwerwiegende Bedenken und selbst juristische Gutachten, die die Gesetzesvorlage für unrechtmäßig halten, weil sie u.a. gegen das Prinzip der Vorsorge verstößt, wurden in den Wind geschlagen. Tina Andres, Vorständin des BÖLW erklärt: „Die Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik, halten wir für falsch und rechtsbrechend: Die NGT-Verordnung tritt das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen“.
(https://www.bio-reporter-international.net/post/ngt-deregulierung-konzerninteressen-vor-bürgerwillen)
Autorin: Karin Heinze
Quellen: BÖLW, VLOG, AbL, keine-gentechnik.de
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