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Update NGT: Unverdrossen weiter wehren gegen die EU-Pläne

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BiO ReporterIn
vor 20 Stunden
2 Min. Lesezeit

Die Slowakei will beim Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Verordnung zur Deregulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) beim EU-Gerichtshof klagen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) sowie andere Gentechnik-kritische Organisationen begrüßen die Entscheidung und halten sie für aussichtsreich.

Das EU-Parlament fällt die Entscheidung pro Deregulierung. Eine Klage dagegen beim EuGH wird vorbereitet.
Das EU-Parlament fällt die Entscheidung pro Deregulierung. Eine Klage dagegen beim EuGH wird vorbereitet.

Slovakei will klagen

Bis zur Umsetzung der Vorordnung oder aber für den Widerstand bzw. eine Klage bleiben zwei Jahre Zeit, bis Juli 2028. Anfang September hat der slovakische Premierminister Robert Fico, laut der Staatsagentur Tasr, erklärt, Klage gegen die Deregulierung beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Die neue Verordnung habe „viele Proteste“ ausgelöst habe und es gebe „keine Beweise“ gebe, dass die Bevölkerung sich „um nichts Sorgen machen“ müsse, so die Begründung. Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, kommentiert: „Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt.“ Gutachter halten die Klage für aussichtsreich, da sowohl die Risikoprüfung für NGT-Organismen entfallen soll und damit das Vorsorgeprinzip missachtet wird als auch dies der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht.


Bio- und Ohne-Gentechnik-Branche sind gewappnet

Die Bio-Branche begrüßt den Vorstoß der Slowakei gegen die geplante Deregulierung auch deshalb, weil sie neue Kosten und neue Bürokratie produziert. Die deutsche und europäische Bio- sowie Ohne-Gentechnik- Branche haben angekündigt, weiterhin weder mit NGT noch mit sonstigen Gentechniken zu arbeiten. Zertifizierte Unternehmen werden auch in Zukunft den Markt mit Lebensmitteln ohne Gentechnik beliefern. In jedem Fall wird in allen Stufen der Wertschöpfung das weiter durch die saubere Trennung in „mit“ und „ohne“ Gentechnik, angefangen beim Saatgut, gewährleistet. Für Verbraucher*Innen bedeutet das Entfallen der Produktkennzeichnung, dass sie beim Einkauf nur noch an „Ohne Gentechnik“- und Bio-Siegeln erkennen können, ob Lebensmittel ohne Gentechnik-Einsatz hergestellt wurden.


Das EU-Parlament macht Weg für neue Gentechnik frei

Noch vor der Sommerpause, am 17.Juni, fiel die finale Entscheidung des Europäischen Parlaments zugunsten der Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT). Die neue Verordnung erlaubt den Einsatz von NGT in der Züchtung ohne Kennzeichnung auf dem Endprodukt, allein auf dem Saatgut soll der Einsatz neuer Gentechnik noch vermerkt sein. Scharfe Kritik, schwerwiegende Bedenken und selbst juristische Gutachten, die die Gesetzesvorlage für unrechtmäßig halten, weil sie u.a. gegen das Prinzip der Vorsorge verstößt, wurden in den Wind geschlagen. Tina Andres, Vorständin des BÖLW erklärt: „Die Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik, halten wir für falsch und rechtsbrechend: Die NGT-Verordnung tritt das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen“.


Autorin: Karin Heinze

Quellen: BÖLW, VLOG

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