USA: "Meilenstein"-Urteil zur Gentechnik-Kennzeichnung
- BiO ReporterIn

- vor 13 Stunden
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Wie der Online-Dienst Keine-Gentechnik.de und andere Medien melden, hat das US-Bundesgericht ein wegweisendes Urteil zur Kennzeichnung von Gentechnik gefällt.
Bereits Ende 2025 erging das Urteil an das Landwirtschaftsministerium USDA. Es besagt, dass die Kennzeichnung gentechnisch veränderter (gv) Lebensmittel ausgeweitet und verbessert werden muss. Auch hochverarbeitete Produkte wie Öl und Zucker müssen künftig das Gentech-Label tragen, wenn sie mit gv-Zutaten hergestellt wurden, auch wenn die gentechnische Veränderung nicht mehr nachweisbar ist. Die Kläger, unter anderen die Verbraucherorganisation Center for Food Safety CFS, sehen das als wegweisenden Sieg. George Kimbrell, CFS-Direktor für Rechtsfragen bezeichnete die Entscheidung als "Meilenstein für das Recht der Öffentlichkeit, zu wissen, was sie isst und ihren Familien zu essen gibt“.

Gericht: „nicht nachweisbar“ heißt nicht „enthält keine gv-Zutaten“
Das Berufungsgericht lehnte die USDA-Interpretation zu gv-Zutaten ab, dass „nicht nachweisbar“ gleichbedeutend sei mit „enthält keine“. Den Beschluss des US-Kongresses 2016 zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten aus klassischer Gentechnik enthalten, gelten seit Ende 2018 die Kennzeichnungsregeln des Landwirtschaftsministerium (USDA), der "National Bioengineered Food Disclosure Standard". Allerdings wies der Standard unzureichende Regelungen auf wie etwa, dass Produkte mit gv-Ingredienzien die im Endprodukt nicht nacgweisbar sind, nicht gekennzeichnet werden müssen.
Unter anderem dagegen klagten die Verbraucherorganisation Center for Food Safety (CFS) zusammen mit anderen Gruppierungen und Unternehmen und bekam jetzt, in der Berufung, in zwei wesentlichen Punkten recht. Laut Urteil müssen künftig auch die bisher nicht kennzeichnungspflichtigen, hoch verarbeitete gv-Zutaten, in denen das gentechnisch veränderte Erbgut nicht mehr nachweisbar war, gekennzeichnet werden. Das betrifft ca. 70 % aller Zutaten, etwa Zucker aus gv-Zuckerrüben, Maissirup aus gv-Mais und Öl aus gv-Sojabohnen sowie alle Produkte, die solche Zutaten enthalten. Außerdem urteilte das Gericht, dass ein QR-Code auf der Verpackung von gv-Lebensmitteln als Kennzeichnung nicht ausreicht, da es für viele Verbraucher eine zu große Hürde darstellt, den Code mit dem Smartphone zu scannen, um zu den Produktinformationen zu gelangen.
Das Urteil geht nun zurück an das Distriktgericht, das neu verhandelt und ein abschließenden Urteil fällt, das vom Ministerium anschließend umgesetzt werden muss. Das Landwirtschaftsministerium hat sich nicht öffentlich geäußert.
Erfolg in der USA – Deregulierung in der EU
Was die Klagenden nun für die USA erreicht haben, ist in der EU gerade Grund für einen weitreichenden Konflikt. Bisher mussten Produkte, hergestellt aus gv-Pflanzen, gekennzeichnet werden. Doch die Gentechnik-Gesetzgebung in der EU wird gerade neu geschrieben und Lebensmittel mit Komponenten, hergestellt mit den neuen Gentechniken (NGT) sollen künftig ungekennzeichnet bleiben. Dagegen wehrt sich seit geraumer Zeit vehement ein breites Bündnis der Bio- und ohne-Gentechnik-Branche.
Autorin: Karin Heinze
Quellen: keine-gentechnik.de ohengentechnik.org





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